Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige Aufhebung eines Vertrages dar. Die Kündigung kann dabei seitens des Arbeitgebers oder Angestellters ausgesprochen werden.

Außerordentliche und fristlose Kündigung

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche verschiedene Kündigungsarten. Dazu zählt unter anderem die außerordentliche Kündigung, zu der auch die fristlose Kündigung gehört. Diese Kündigung wird meistens vom Unternehmer ausgesprochen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ein weiteres Festhalten am Arbeitsvertrag unzumutbar macht. Dabei müssen bei der außerordentlichen Kündigung keine Fristen eingehalten werden.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung hingegen erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder im Arbeitsvertrag festgesetzten Fristen. Fristgerecht kann damit zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden. Außerdem kann noch eine Änderungskündigung ausgesprochen werde. Bei der Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, um es unter anderen Bedingungen (wie etwa neuen Tätigkeiten) weiterzuführen.

Wann ist eine Kündigung wirksam?

Damit eine Kündigung auch wirksam ist, müssen einige Punkte beachtet werden, unter anderem muss die Kündigung gem. §623 BGB unbedingt in Schriftform ergehen, eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist beispielsweise unwirksam. Eine Begründung muss der Kündigung im Regelfall nicht beiliegen.

Eine entscheidende Rolle spielt zudem der Kündigungsschutz. Fällt das Arbeitsverhältnis unter den allgemeinen Kündigungsschutz, so darf die Kündigung nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss auch dieser vor der Kündigung angehört werden.

Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, so kann er sich dagegen mit einer Klage gegen die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht zur Wehr setzen. Wichtig ist dabei die Fristeinhaltung. Spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss die Klage gegen die Kündigung eingereicht werden, da ansonsten mit Ablauf der Frist die Kündigung wirksam wird, selbst wenn diese grobe Fehler enthält und damit eigentlich nicht wirksam wäre.